FAQ (Frequently Asked Question - Oftmals gestellte Fragen)
Der FAQ Bereich jeder Homepage dient dazu, Redundanzen zu
vermeiden.
Oftmals gibt es Fragen, die wiederholt gestellt werden, deren
Beantwortung demnach immer ähnlich oder gleich ausfällt.
Vermutlich haben auch Sie nach dem Durchsehen dieser Webseite einige
Fragen, die auch andere Besucher schon hatten und die im folgenden
abgedruckt und beantwortet sind.
Sämtliche Computer-, Nachhilfe- und
Ferienangebote, bzw. Crashkurse
können sowohl einzeln, als auch in Gruppen besucht werden.
Einzelunterricht ist selbstverständlich kostenaufwendiger als der
Besuch eines Gruppenkurses. Historische,
psychologische oder anderweitige Seminare und Schreibkurse
können nur als Gruppenkurs besucht werden und sind auch nur als solche
sinnvoll.
Die Kündigung
eines bestehenden
Kurses ist immer zum Ende des laufenden Monats zu erklären und
tritt zum Ende des Folgemonats in Kraft (monatliche Kündigungsfrist).
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Krankheitsfälle /
Unterichtsausfall
Einzelunterricht
wird pro vereinbartem Termin abgerechnet. Fällt eine vereinbarte Stunde
durch das Fehlen des Schülers / der Schülerin ersatzlos aus, wird
trotzdem der
volle Betrag fällig. Es besteht kein Anspruch auf eine Ersatzstunde. Dies gilt auch, wenn das Versäumnis durch obligatorische
Schulveranstaltungen (z.B. Klassenfahrten, Praktikum, Tag der offenen Tür, o.ä.) oder religiöse Feiertage, die keine offiziellen deutschen
Feiertage sind, bedingt ist. Besondere Härtefälle obliegen der Kulanz des Lehrinstituts und müssen fallweise bewertet werden.
Gruppenunterricht
muss immer bezahlt werden, sofern der Kurs abgehalten wurde,
gleichgültig, ob der Schüler / die Schülerin anwesend ist oder nicht.
Es besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Einzel- oder
Gruppenstunde, um versäumten Unterricht nachzuholen. Ein Kurs gilt dann
als abgehalten, wenn die Lehrkraft zum vereinbarten Termin anwesend
war.
An
offiziellen bundesweiten oder landesweiten Feiertagen findet - falls
nicht anders vereinbart - kein Unterricht statt. Ausfälle zu Ferien-
oder sog. Brückentagen werden individuell je nach Gruppe rechtzeitig
vorher abgeklärt.
Unterricht,
der aufgrund von Krankheit oder sonstiger Verhinderung der Lehrkraft
ausfällt, wird selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt.
Generell gilt für sämtliche Kurse
das Verfahren der Einzugsermächtigung zum Beginn des jeweiligen
Folgemonats. Auf Wunsch erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung.
Kurzseminare, Crashkurse, Ferienseminare und offene historische
Seminare können aber in Einzelfällen auch in bar bezahlt
werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Quittung. Kreditkarten werden
nicht akzeptiert.
Bei Übersetzungs-
oder Korrekturaufträgen, ebenso wie beim Web-Design können,
je nach Größe, regelmäßige Abschlagszahlungen mit
gleichzeitigem Erhalt der bisherigen Ergebnisse fällig werden.
Diese können sowohl durch Überweisungen, als auch durch
Einzugsermächtigung getilgt werden.